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   OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 5 Ss 83/97 - 33/97 I   

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https://dejure.org/1997,12926
OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 5 Ss 83/97 - 33/97 I (https://dejure.org/1997,12926)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.1997 - 5 Ss 83/97 - 33/97 I (https://dejure.org/1997,12926)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 1997 - 5 Ss 83/97 - 33/97 I (https://dejure.org/1997,12926)
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  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 5 Ss 83/97
    Wenn das Amtsgericht allein aus dem Umstand, daß der Angeklagte den Mitangeklagten M. 1.700,-- DM zur Verfügung stellte, ohne sogleich eine Gegenleistung zu erhalten, den Schluß gezogen haben sollte, daß er M. zur Einfuhr des Betäubungsmittels aus den Niederlanden habe veranlassen wollen, entbehrte diese Schlußfolgerung einer hinreichend festen Tatsachengrundlage und stellte sich als bloße Vermutung dar (vgl. dazu BGH NStZ 1981, 33 ; 1986, 373; Senatsbeschluß vom 22. Juli 1991 in VRS 81, 494 sowie vom 17. August 1995 in JMBl. 96, 10, 11 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 5 Ss 83/97
    Wenn das Amtsgericht allein aus dem Umstand, daß der Angeklagte den Mitangeklagten M. 1.700,-- DM zur Verfügung stellte, ohne sogleich eine Gegenleistung zu erhalten, den Schluß gezogen haben sollte, daß er M. zur Einfuhr des Betäubungsmittels aus den Niederlanden habe veranlassen wollen, entbehrte diese Schlußfolgerung einer hinreichend festen Tatsachengrundlage und stellte sich als bloße Vermutung dar (vgl. dazu BGH NStZ 1981, 33 ; 1986, 373; Senatsbeschluß vom 22. Juli 1991 in VRS 81, 494 sowie vom 17. August 1995 in JMBl. 96, 10, 11 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94

    Untergliederung - Strafurteil - Erkennbarkeit - Unterabschnitt - Tätermehrheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 5 Ss 83/97
    Dies setzt aber voraus, daß die außerhalb einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen verstreut enthaltenen Angaben zum Tatgeschehen zweifelsfrei als Feststellungen erkennbar sind (vgl. dazu BGH VRS 6, 606, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Feststellungen 1; BGH NStZ 1994, 400 ; Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1996 5 Ss (OWi) 295/96 - (Owi) 142/96 I; KK-Pikart, StPO , 3. Aufl. 1993, Rndrn.
  • BGH, 26.05.1987 - 1 StR 110/87

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Unerlaubtes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 5 Ss 83/97
    Dies setzt aber voraus, daß die außerhalb einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen verstreut enthaltenen Angaben zum Tatgeschehen zweifelsfrei als Feststellungen erkennbar sind (vgl. dazu BGH VRS 6, 606, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Feststellungen 1; BGH NStZ 1994, 400 ; Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1996 5 Ss (OWi) 295/96 - (Owi) 142/96 I; KK-Pikart, StPO , 3. Aufl. 1993, Rndrn.
  • OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss OWi 295/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 5 Ss 83/97
    Dies setzt aber voraus, daß die außerhalb einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen verstreut enthaltenen Angaben zum Tatgeschehen zweifelsfrei als Feststellungen erkennbar sind (vgl. dazu BGH VRS 6, 606, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Feststellungen 1; BGH NStZ 1994, 400 ; Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1996 5 Ss (OWi) 295/96 - (Owi) 142/96 I; KK-Pikart, StPO , 3. Aufl. 1993, Rndrn.
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